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Hinweise zur Zertifizierung von Schiedspersonen als Mediator/in

1. Voraussetzungen

  • Die Schiedsperson muss seit mindestens 3 Jahren in einem Schiedsamt (nicht nur als Vertreter) tätig gewesen sein.
  • Die Schiedsperson muss in den letzten 3 Jahren mindestens 10 oder in den letzten 8 Jahren mindestens 20 Fälle formal in einer Schlichtungs-/Sühneverhandlung durchgeführt haben.
  • Die Schiedsperson muss seit 2003 mindestens 1x an allen 4 von den angebotenen Lehrgängen (Einführungslehr­gang, Fortbildungslehrgang I und II und Mediationslehrgang I) teilgenommen haben.*)

2. Verfahren

Die Zertifizierung erfolgt nur auf Antrag der Schiedsperson.

Der Antrag ist nicht bei der Bundesgeschäftsstelle des BDS in Bochum, sondern ausnahmslos bei der jeweils zuständigen Bezirksvereinigung des BDS über die Landesvereingung zu stellen.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • »Urkunde« zur Ernennung als Schiedsperson.
  • Bestätigung des Behördenleiters des zuständigen Amtsgerichts oder der zuständigen Gemeinde über die Anzahl der offiziell gemäß dem Protokollbuch verhandelten Fälle in den letzten drei, beziehungsweise in den letzten acht Jahren.
  • Bescheinigungen über die Teilnahme an mindestens einem Einführungslehrgang, einem Fortbildungslehrgang I, einem Fortbildungslehrgang II und einem Mediationslehrgang I seit 2003.

Die Unterlagen werden von der Bezirksvereinigung einer Vorprüfung unterzogen.Ergibt diese Vorprüfung, dass die Unterlagen vollständig sind und eine Zertifizierung danach möglich erscheint, so reicht die Be­zirks­vereinigung den Antrag mit den Unter­lagen zur Kenntnisnahme an die zuständige Landesvereinigung des BDS weiter. Diese übersendet dann mit dem Vermerk der Kenntnisnahme Antrag und Unterlagen an die Bundesgeschäftsstelle des BDS in Bochum zur abschließenden Prüfung und Entscheidung weiter. Das Ergebnis der Überprüfung und Entscheidung wird sodann seitens der Bundesgeschäftsstelle des BDS den Bezirksvereinigungen, gegebenenfalls über die Landesvereinigungen, übersandt. Die Bezirksvereinigungen sollen sodann bei geeigneter Gelegenheit in einem feierlichen Umfeld die Zertifizierungsurkunden an die betreffenden Schiedspersonen überreichen.

Dieses Verfahren erleichtert nicht nur die Arbeit der Bundesgeschäftsstelle des BDS, sondern gewährleistet vor allem, dass auch die Bezirksvereinigungen und die Landesver­einigungen davon Kenntnis haben, welche Schiedspersonen aus ihren jeweiligen Bezir­ken eine Zertifizierung beantragt und erhalten haben.Zudem ist es so möglich, die Zertifizierung nicht nur durch eine einfache Übersendung der Urkunde vorzunehmen, sondern diese öffentlichkeitswirksam, etwa in einer Ver­sammlung der Bezirksvereinigung oder gar in einer besonders angesetzten Feierstunde, persönlich zu überreichen.

Es wird herzlich gebeten, sich an das nunmehr mitgeteilte Verfahren, das in unseren Augen der Bedeutung der Zertifizierung noch besser gerecht wird, zu halten.

*) Abweichungen im Einzelfall möglich

 

Hier finden Sie den Antrag

Hier finden Sie die Hinweise zur Zertifizierung als pdf

Siehe auch Artikel der SchiedsamtsZeitung 07/2008 ab Seite 155