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Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen den Begriffen "Schiedsperson", "Schiedsmänner" und "Friedensrichter/innen"?
- Kann ich für ein Schlichtungsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen?
- Besteht in Schlichtungsverhandlungen Anwaltszwang? oder
Muss ich mich bei einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen? - Kann ich mich in einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen? Oder: Muss ich zu einer Schlichtungsverhandlung als Partei persönlich erscheinen?
- Was passiert, wenn ich zum Schlichtungstermin einfach nicht hingehe?
- Wie hoch sind die Kosten eines Schlichtungsverfahrens?
- Wer trägt die Kosten des Schlichtungsverfahrens?
- Wie hoch sollte der Vorschuss sein? Oder: Gibt es Vorschriften für die Höhe des Vorschusses?
- Muss das Schiedsamt einen Vorschuss nehmen? Oder: Besteht eine Vorschusspflicht?
- Woher erfahre ich, ob ich bei der Schiedsperson richtig bin? Oder: Wofür ist die Schiedsperson überhaupt zuständig?
- Wie lange dauert das Verfahren?
- Kann ich das Verfahren beschleunigen?
- Verdient die Schiedsperson etwas?
- Wer trägt die allgemeinen Sachkosten des Schiedsamtes, z.B. für Vordrucke, das Siegel, die amtlichen Büchern etc. und wer trägt die Kosten, die durch die Aus- und Fortbildung der Schiedspersonen entstehen?
- Gibt es eine Fachaufsicht über die Schiedsperson und wer übt diese aus?
- Wie wird die Schlichtungsverhandlung durchgeführt?
- Wie werde ich Schiedsperson?